Ist ein "Vorerwerbsrecht durch die öffentliche Hand" in Deutschland wirklich so undenkbar, wie die Kulturstaatsministerin stets behauptet? Die Antwort lautet: Die Einführung eines Vorerwerbsrechts ist sehr wohl möglich.
Erstmals verzichtete ein ART COLOGNE-Preisträger auf eine Laudatio. Raimund Thomas trat neben sich, zog einen Frack an und hielt die Ehrenrede kurzerhand selbst.
Canida Höfer wurde am 17.11.2015 mit dem COLOGNE FINE ART-Preis ausgezeichnet. Dieser wird vom Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler (BVDG) und der Koelnmesse gemeinsam vergeben und ist mit 10.000 Euro dotiert.
Der Autor hat von 1997 bis 2000 bei den Vereinten Nationen in Italien gearbeitet und in den letzten acht Jahren in China gelebt. Er arbeitet für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in Eschborn.
Prof. Dr. Götz Adriani, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Kunsthalle Tübingen, hielt die Laudatio auf den ART COLOGNE-Preisträger Hans Mayer am 16. April 2015 im historischen Rathaus zu Köln.
Leiko Ikemura erhielt am 17.11.2014 den COLOGNE FINE ART-Preis. Dieser wird vom Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler (BVDG) und der Koelnmesse gemeinsam vergeben und ist mit 10.000 Euro dotiert. Dr. Friedemann Malsch, Direktor des Kunstmuseum Liechtenstein hielt die Laudatio.
In der aktuellen Ausgabe von Politik & Kultur, der Zeitschrift des Deutschen Kulturrates, kommen u.a. Peter Raue sowie die BVDG-Mitglieder Dr. Johannes Nathan und Dr. Christoph Andreas zu Wort.
Die BKM hat die Deutschen Kunsthandelsverbände im Juli aufgefordert, schriftlich Stellung zur anstehenden Novellierung des Kulturgutschutzes in Deutschland zu nehmen.