05.06.2024 | Jahressteuergesetz 2024 | 7 statt 19 für den Kunstmarkt

Der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler freut sich sehr, dass im Jahressteuergesetz 2024 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für den Kunstmarkt aufgenommen wurde.

Vor zehn Jahren wurde die Ermäßigung für Galerien aufgrund einer EU-Richtlinie in Deutschland abgeschafft. Seitdem setzt sich der BVDG für eine Revision ein. Denn Galerien wurden seither ungleich behandelt: Für ihre Künstler:innen galten 7% Umsatzsteuer stets unangefochten. Es galt also, die zwischen Künstler:innen und ihren Vermittler:innen gerissene Kluft zu heilen.

Auf Initiative Deutschlands wurde die alte EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie nach langem Ringen geändert: Kunstgegenstände und Sammlungsstücke wurden in den Katalog derjenigen Güter aufgenommen, die prinzipiell begünstigt werden dürfen. Diese Möglichkeit wurde nun in deutsches Steuerrecht umgesetzt und gilt somit ab Januar 2025.

Der BVDG dankt Kulturstaatsministerin Claudia Roth und Bundesfinanzminister Christian Lindner, dass sie sich zum Kunstmarktstandort Deutschland bekennen und in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dazu beitragen, Ungerechtigkeiten auszuräumen.

Galerien ziehen mit Künstler:innen an einem Strang und setzen wichtige Impulse für den öffentlichen Diskurs. Bildende Kunst konfrontiert die Gesellschaft frühzeitig mit neuem Denken und macht Transformationen ebenso sichtbar wie die vielen Bruchstellen in allen Bereichen des Lebens. Kunst öffnet Augen. Kunst ist streitbar. Darin befördern und unterstützen Galerien ihre Künstler:innen. Sie bieten ihnen vielfältige Räume und Communities. Nur so kann Kunst wirksam werden.

Galerien werden endlich wieder wie die künstlerischen Urheber:innen und viele andere Kulturunternehmen gleichbehandelt. Das stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit und macht sie fit für die Zukunft.

BVDG - Berlin 6. Juni 2024


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