21.05.2025 | Bundeskabinett bringt das Kulturgutschutz-Änderungsgesetz auf den Weg
Zu Beginn dieser Woche hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes beschlossen, die auf die Vereinfachung der Anwendung, einen einfacheren Kulturgüteraustausch und Leihverkehr zielt.
Dem neu eingesetzten Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Wolfram Weimer ist es zu verdanken, dass die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes umgehend am Kabinettstisch auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Kulturstaatsminister Weimer: „Mit dem heutigen Beschluss lösen wir nur wenige Tage nach dem Start der neuen Bundesregierung ein Versprechen des Koalitionsvertrags ein. Die vorgesehenen Änderungen machen die Regeln leichter anwendbar und besser verständlich. Das ist für alle Anwenderinnen und Anwender – für den Handel, für Sammlerinnen und Sammler oder auch kulturgutbewahrende Einrichtungen – eine erfreuliche Nachricht.“
Der Gesetzentwurf kann nun zügig in den Deutschen Bundestag eingebracht und vor allem bis zur gesetzten EU-Frist für neue Einfuhrregelungen zum 28.06.2025 umgesetzt werden.
Bereits die letzte Bundesregierung konnte die Anhörungen und Beratungen zu dem von der vorherigen BKM vorgelegten Novellierungsvorschlag mit breiter Zustimmung abschließen und lieferte den jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf. Der Bruch der Ampelkoalition verhinderte jedoch die Beschlussfassung im Deutschen Bundestag.
Der BVDG begrüßt, dass der Handel im Bereich der Sorgfaltspflichten etwas entlastet wird. Die strengen Sorgfaltspflichten – wie der möglichst lückenlose Provenienznachweis – greifen künftig erst, wenn der Wert eines Kulturgutes 5.000 Euro übersteigt. Die bisherige Wertgrenze lag bei 2.500 Euro. Ausgenommen von der Regelung sind weiterhin archäologische Kulturgüter: ihre besondere Schutzbedürftigkeit wurde durch Fortgeltung der bisherigen strengen Auflagen bekräftigt.
Christina Berking, Sprecherin der Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel: „Wir sind dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien für die schnelle Umsetzung sehr dankbar. Dies ist nicht nur eine notwendige Maßnahme, sondern auch ein erster Schritt zur Entlastung des Handels von überbordender Bürokratie.“
Die Pressemitteilung des BKM dazu finden Sie hier: https://kulturstaatsminister.de/neuregelung-fuer-mehr-klarheit-und-praxi...
Gesetzentwurf zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (KGSGÄndG) vom 24.07.2024: https://dserver.bundestag.de/btd/20/123/2012350.pdf
Anhörung im Bundestag am 16. Oktober 2024:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw42-pa-kultur-kultur...
Am Donnerstag, 22. Mai 2025, mit Liveübertragung ab 13:50 Uhr, befassen sich die Abgeordneten des Bundestages mit dem Kulturgutschutzgesetz
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw21-de-kulturschutz-...
