26.06.2014 | Kunst und Mehrwertsteuer

Die Finanzminister der Länder haben wieder keinen Anwendungserlass für die seit Juni letzten Jahres veröffentlichten und am 01.01.2014 in Kraft getretenen Steuergesetzesänderungen beschlossen. Der Bund soll nun bei der EU-Kommission prüfen lassen, ob die 30%-Pauschalmarge nach französischem Modell mit europäischem Recht konform ist.

Nachdem die Neuregelung zur Besteuerung für Kunstverkäufe seit Jahresbeginn in Kraft getreten ist, mangels Anwendungserlass jedoch nicht mit letzter Sicherheit angewandt werden konnte, kam das Thema Ende Mai endlich auf den Tisch der Finanzministerkonferenz.

Mit allen Kräften hatte der BVDG im Vorfeld zahllose Initiativen unternommen, um die Finanzverwaltungen der Länder von einer kunsthandelsfreundlichen Anwendung der 30%-Pauschalmarge im Sinn des Gesetzes zu überzeugen. Der BVDG wurde dabei unterstützt von der Kanzlei Raue, von den Landesverbänden und einzelnen Mitgliedern, von Journalisten und IHKs, vom Deutschen Kunst- und Kulturrat, vom Bundesfinanzministerium und von der Kulturstaatsministerin und last but not least von sämtlichen Kultusministern und einigen Wirtschaftsministerien der Länder, die bei ihren Finanzkollegen vorstellig wurden und sich für eine Realisierung der neuen steuerlichen Möglichkeiten eingesetzt haben.

Umso ernüchternder ist die nun getroffene Entscheidung: Die Finanzminister der Länder haben beschlossen, die Angelegenheit an den Bund zurück zu verweisen. Dieser soll bei der EU-Kommission prüfen lassen, ob die 30%-Pauschalmarge nach französischem Modell mit europäischem Recht konform ist. Damit wurde die einzigen Möglichkeit, die den Verlust der ermäßigten Mehrwertsteuer ausgleichen sollte, bis auf weiteres ausgehebelt. Denn bis eine Bestätigung aus Brüssel vorliegt, wird das Bundesfinanzministerium von den Ländern gezwungen, eine stark beschränkte Verwaltungsregelung zu formulieren; diese soll Ende Juli 2014 vorliegen. Ob die Einschätzung der EU-Kommission positiv oder negativ sein wird und vor allem: wie lange der Bescheid auf sich warten lässt, ist nicht absehbar.

All diese föderalen Eskapaden sind niederschmetternd und laufen dem Sinn des Gesetzes voll entgegen. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, den durch die EU zugefügten Schaden vom Deutschen Kunstmarkt abzuwenden, nicht genutzt. Im Gegenteil: Es wurde nach Kräften verhindert, dass die 30%-Pauschalmarge, die als Kompensation für den Verlust der ermäßigten Mehrwertsteuer für Galerien und Kunsthändler in die Neufassung des § 25a UStG aufgenommen wurde, in der Praxis auch angewandt werden kann. Die kunsthandelsfreundlichen französischen Verwaltungsregelungen, die in der deutschen Gesetzesbegründung explizit als Vorbild genannt werden, wurden ignoriert bzw. komplett in Frage gestellt.

Der BVDG bewertet diese Vorgänge als kontraproduktiv und rechtswidrig. Die Finanzverwaltung der Länder hat sich offenkundig selbst ermächtigt, die Zustimmung des Bundesrates – also der Länderkammer! – zur 30%-Pauschalmarge zu hintertreiben. Der BVDG wird seine Mitglieder alsbald über die weiteren Schritte informieren und alle Möglichkeiten ergreifen, um weiteren Schaden vom deutschen Kunstmarkt abzuwenden.

Kunstzeitung Dez. 2012. Artikel von Raue und Unververdorben